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Studienfinanzierung


Darlehen



Wann werden Darlehen gewährt?

Darlehen sind einmalige oder wiederkehrende Beiträge, welche nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen sind (im Unterschied zu Stipendien, die nicht zurückbezahlt werden müssen).

Darlehen können insbesondere gewährt werden,

  • für Zweitausbildungen auf Sekundarstufe II;

  • ab dem 4. Studienjahr für 1/3 des anerkannten Fehlbetrags (2/3 als Stipendium);

  • wenn keine Beitragsberechtigung für Stipendien besteht, jedoch auf Grund der tatsächlichen Lebenshaltungskosten die anrechenbaren Mittel der Eltern nicht einbezogen werden können;

  • um nach Überschreiten der Ausbildungsdauer von zwölf Jahren die begonnene Ausbildung zu Ende zu führen.

Zusätzlich zu einem Stipendium können Darlehen gewährt werden
  • für Schul- und Studiengebühren, die wesentlich über den anerkannten Kosten liegen, sowie

  • für unerlässliche Anschaffungen, die zwingend notwendig sind und in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.

  • Die Prüfung eines Darlehensantrags erfolgt im Nachgang an einen Stipendienentscheid und auf besonderes Gesuch hin.

Wie müssen Darlehen zurückbezahlt und verzinst werden?

  • Die Rückzahlungs- und Zinspflicht beginnt am 1. Januar des zweiten Jahres, das dem Abschluss, der Ausbildung folgt. Der genaue Zeitpunkt wird von der Abteilung für Ausbildungsbeiträge festgelegt.

  • Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung beginnt die Rückzahlungs- und Zinspflicht am 1. Januar des dem Abbruch folgenden Jahres. Eine Unterbrechung der Ausbildung wird, mit Ausnahme von begründeten Fällen, einem Abbruch gleichgestellt.

  • Das Darlehen ist ab Beginn der Rückzahlungs- und Zinspflicht in gleichmässigen, jährlichen Raten innert spätestens zehn Jahren vollständig zurückzuzahlen. In begründeten Fällen kann der Beginn der Rückzahlungs- und Zinspflicht höchstens zwei Jahre hinausgeschoben werden.

  • Der Zinssatz entspricht dem von der Berner Kantonalbank BEKB publizierten Durchschnittszinssatz im allgemeinen Wohnungsbau.






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