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Studienfinanzierung


Finanzielle Notlagen



Ist ein Beitrag des Kantons Bern nicht möglich, kann Ihnen vielleicht Ihre Wohn- oder Heimatgemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge gewähren. Es gibt an den Hochschulen in der Regel auch spezielle Fonds für Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Gemeindebeiträge

Wie es im Sozialhilfegesetz des Kantons Bern festgelegt ist, ist die Gemeinde dafür besorgt, dass die soziale Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet ist. Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Ursachen schwerwiegender sozialer Probleme zu beheben sowie drohender Armut vorzubeugen. Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notalge geraten, dürfen Sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Erlass von Studiengebühren

Einige Schweizer Hochschulen gewähren Studierenden, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Rückerstattung eines Teiles oder der ganzen Semestergebühren. Dazu müssen Studierende in schwierigen finanziellen Situationen einen Antrag stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule.


Fonds für Notfälle:

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Universität Bern

Sozialfonds der StudentInnenschaft
Der Sozialfonds der StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB) steht SUB-Mitgliedern und Mobilitätsstudierenden mit massiven finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. Er dient vor allem zur Überbrückung von akuten finanziellen Notlagen. Dazu kann die Sozialfondskommission einen Betrag von bis zu CHF 5000.- in Form eines einmaligen Stipendiums oder Darlehens sprechen.

Das Antragsformular kann online bei der SUB bezogen werden. Auf ihrer Website ist auch ersichtlich, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Sozialfonds der SUB

Stiftung Sozialkasse
Die Stiftung Sozialkasse an der Uni Bern hilft immatrikulierten Studierenden bei finanziellen Notlagen, so z.B. Kostenbeiträge an Zahnarztrechnungen (nur bei Behandlung durch die Zahnmedizinischen Kliniken) oder an die Studiengebühren. Die Leistungen der Stiftung Sozialkasse sind einmalig und nicht rückzahlbar.

Die Stiftung Sozialkasse spricht ausschliesslich Darlehen für Härtefälle und keine Stipendien. Gesuche müssen unbedingt fristgerecht eingereicht werden! Ein Merkblatt sowie Formulare für die Budgetaufstellung und für einen Finanzierungsplan können online bezogen werden. Es empfiehlt sich ein voraus gehendes Gespräch mit dem Geschäftsführer der Stiftung. Seine Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Website zu finden.
Stiftung Sozialkasse


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Berner Fachhochschule

An der Berner Fachhochschule gibt es keine vergleichbaren Einrichtungen.


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PHBern

Die PHBern verfügt über eine Sozialkasse mit dem Zweck, Studierende zu unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Unterstützungsbeiträge sind einmalig und müssen nicht zurückbezahlt werden.
mehr Infos und Kontaktperson auf der Website der PHBern