Wer bezahlt?
Finanzierung durch die Eltern
Gemäss schweizerischem Gesetz sind die Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene, ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung zu finanzieren.
Die Ausbildung gilt als abgeschlossen, wenn ein Eintritt ins Berufsleben möglich ist. Die Unterhaltspflicht der Eltern ist im Zivilgesetzbuch geregelt (ZGB Art. 276-295).
Ein Auszug zur Illustration
Wenn Sie, Ihre Eltern oder andere Verpflichtete aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, Ihre Ausbildung zu finanzieren, können Sie beim Kanton Ausbildungsbeiträge beantragen.
Mögliche Schwierigkeiten
Studierende bleiben trotz ihrer Mündigkeit häufig von den Eltern finanziell abhängig. Die Eltern haben ihrerseits während Jahren erhebliche finanzielle Lasten zu tragen. Diese Situation bietet immer wieder Anlass zu Konflikten.
Um Eskalationen vorzubeugen, ist es sinnvoll, die Studienfinanzierung gemeinsam möglichst klar zu regeln und allenfalls sogar eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung zu erstellen. Darin verpflichten sich beide Parteien zu gewissen Leistungen bzw. zur Einhaltung bestimmter Bedingungen.
Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen kann bei der Vorbereitung solcher Gespräche und in Konfliktsituationen beratend zur Seite stehen und Unterstützung bieten.
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